Im SOZIALPÄDAGOGISCHEN WOHNEN des Haus Bruderhilfe werden Männer auf der gesetzlichen Grundlage der § 67-69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) betreut.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe umfasst suchtgefährdete und suchtkranke Männer ab dem 21. Lebensjahr, sowie Männer mit psychischen Beeinträchtigungen, die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.Dazu zählen ebenso aus Haft entlassene Männer.Bei dieser Zielgruppe sind besondere soziale Schwierigkeiten vorhanden, die eine ambulante oder teilstationäre Hilfeform nicht abdecken würde.
Hinweis zur Kostenübernahme:
Kostenträger sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) bzw. Westfalen-Lippe (LWL). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Bewerbers.
Für Bewerber aus dem Bereich des LVR wird ein Antrag auf Kostenübernahme am Tag der Aufnahme in unserem Haus gestellt.
Bewerber aus dem Bereich des LWL müssen nach Erhalt des Aufnahmetermins ihren Kostenübernahmeantrag bei der entsprechenden Hilfeplanstelle des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen. Eine Aufnahme erfolgt in diesem Fall nur nach einer verbindlichen Zusage des Kostenträgers.
Sollten Sie Interesse an einer Therapie im Haus Bruderhilfe haben, laden Sie die Bewerbungsunterlagen herunter und senden uns diese ausgefüllt zu. Wünschen Sie eine Zusendung der Unterlagen oder haben weitere Fragen, dann rufen Sie gerne unser Service-Team an.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email Kontakt zu uns auf.
Telefon: 0201.85688 - 143
Mail: shireen.horn@haus-bruderhilfe.net
... oder schreiben Sie uns eine Email: shireen.horn@haus-bruderhilfe.net