Im THERAPEUTISCHEN WOHNEN des Haus Bruderhilfe werden Männer auf der gesetzlichen Grundlage der § 67-69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) betreut.
Das Haus Bruderhilfe ist eine durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Einrichtung nach §35 BtMG (Therapie statt Strafe).Möglich ist auch eine Aufnahme von Bewerbern, die sich im Substitutionsprogramm befinden.
Zu unserer Zielgruppe gehören Männer ab 21 Jahren
- bei denen eine Suchterkrankung vorliegt,
- die möglichst über Therapieerfahrung verfügen
- die keinen Anspruch mehr auf eine Rehabilitations-Maßnahme über die Rentenversicherungsträger haben
- deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt (z.B. vor der Inhaftierung) in Nordrhein-Westfalen lag.
Bei Bewerbern ohne deutsche Staatsbürgerschaft muss ein gesicherter Aufenthaltsstatus von mindestens 12 Monaten bestehen.
Hinweis zur Kostenübernahme:
Kostenträger sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) bzw. Westfalen-Lippe (LWL). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Bewerbers.
Für Bewerber aus dem Bereich des LVR wird ein Antrag auf Kostenübernahme am Tag der Aufnahme in unserem Haus gestellt.
Bewerber aus dem Bereich des LWL müssen nach Erhalt des Aufnahmetermins ihren Kostenübernahmeantrag bei der entsprechenden Hilfeplanstelle des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen. Eine Aufnahme erfolgt in diesem Fall nur nach einer verbindlichen Zusage des Kostenträgers.
Sollten Sie Interesse an einer Therapie im Haus Bruderhilfe haben, laden Sie die Bewerbungsunterlagen herunter und senden uns diese ausgefüllt zu. Wünschen Sie eine Zusendung der Unterlagen oder haben weitere Fragen, dann rufen Sie gerne unser Service-Team an.
Telefon: 0201 85688 137
Mail: bewerbung.tw@haus-bruderhilfe.net
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Wichtige und nötige Unterlagen:
Bevor wir die Entscheidung zu einer möglichen Aufnahme treffen können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Motivationsfragebogen
- Lebenslauf mit Suchtverlauf
- Gerichtsurteile, bzw. Vollstreckungsblatt oder Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Passkopie und Kopie des Aufenthaltsstatus (bei nicht deutschen Bewerbern)