Die Stationäre Sozialtherapie wird dezentralisiert und zum Therapeutischen Wohnen.
Hier werden suchtkranke Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67-69 SGB XII) in einer durch den Kostenträger und der Justiz (Nach § 35 BtMG, Therapie statt Strafe) anerkannten Einrichtung betreut.
Zukünftig stehen hier 18 Plätze vorwiegend in WGs und Apartments zur Verfügung.
Aufgrund des gesellschaftlichen Bedarfs werden wir in Zukunft im Sozialpädagogischen Wohnen auch Klienten auf der gesetzlichen Grundlage der § 67-69 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) nach LT 28 & LT 30 stationär mit 44 Plätzen betreuen.
Dr. Wolfgang Spellmeyer
Geschäftsführer Haus Bruderhilfe